NIS2-CheckKontakt

NIS2 · Europäische Sorgfaltspflicht

Europäischer Partner für Technologie und Cybersicherheit

Wir stellen fest, wo Sie gegenüber NIS2 stehen, beheben, was fehlt, setzen die Maßnahmen um und betreiben sie aus Europa, rund um die Uhr. Und verlangt jemand Nachweise, Ihr Prüfer, Ihr Versicherer oder ein Kunde, dann liegen sie noch am selben Tag vor.

  • 24/7 SOCSIEM und XDR, immer aktiv
  • 15 Min.SLA bei kritischen Alarmen
  • Alle zehnNIS2-Maßnahmen, eine Plattform
  • 100 % EUerbracht innerhalb der Union

Wir implementieren und betreiben Lösungen der Anbieter, die Sie bereits einsetzen.

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Anwendungsbereich

Was NIS2 von Ihrer Organisation verlangt

Jeder Mitgliedstaat hat NIS2 in nationales Recht umgesetzt. Fällt Ihre Organisation unter eines dieser Gesetze, müssen Sie sich registrieren, angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen, erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb fester Fristen melden und die Geschäftsleitung in die Umsetzung einbinden. Außerdem müssen Sie nachweisen können, was Sie eingerichtet haben.

BESONDERS WICHTIG

Besonders wichtige Einrichtungen

Große Organisationen ab 250 Beschäftigten in Sektoren wie Energie, Trinkwasser, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit und digitale Infrastruktur können als besonders wichtige Einrichtung eingestuft werden. Die Aufsichtsbehörde kann diese Organisationen auch ohne vorangegangenen Vorfall prüfen.

Die genauen Sektor- und Größengrenzen zieht jedes nationale Gesetz.
WICHTIG

Wichtige Einrichtungen

Organisationen mit 50 bis 249 Beschäftigten sowie große Organisationen in Sektoren wie verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel, Chemie, Abfallwirtschaft, Postdienste und digitale Dienstleister können als wichtige Einrichtung eingestuft werden. Die Pflichten sind weitgehend dieselben. Die Aufsicht beginnt in der Regel nach einem Vorfall, einem Hinweis oder einem konkreten Anhaltspunkt.

Die genauen Sektor- und Größengrenzen zieht jedes nationale Gesetz.
LIEFERKETTE

Lieferanten in der Kette

Auch Organisationen, die nicht unmittelbar unter NIS2 fallen, können davon betroffen sein. Kunden im Anwendungsbereich müssen ihr Lieferantenrisiko steuern. Sie können deshalb Sicherheitsanforderungen in Verträge, Ausschreibungen, Audits und Lieferantenfragebögen aufnehmen.

SmartCyber

SmartCyber in fünf Stufen

SmartCyber verbindet Sicherheitsmaßnahmen, Betrieb und Monitoring in fünf Dienstleistungsstufen. Die Beschäftigtenzahl gibt eine erste Richtung. Wir sehen uns daneben die technische Umgebung an, die Folgen eines Ausfalls und die Anforderungen von Kunden, Versicherern und Aufsichtsbehörden. Jede Stufe baut auf der darunter auf. Beim Wechsel in eine höhere Stufe bleiben die bestehenden Bausteine in Gebrauch.

Wo Sie anfangen

Beginnen Sie mit dem Klassifizierungsscan

Bevor Sie Maßnahmen ändern lassen, muss klar sein, welche Gesetzgebung für Ihre Organisation gilt. Ein Klassifizierungsscan stellt das je Land und je Rechtsträger fest.

Der erste Zug

Der Klassifizierungsscan, ein Mitgliedstaat nach dem anderen

Sie erhalten eine schriftliche Beurteilung darüber, ob Ihre Organisation unter das Gesetz fällt, wie sie eingestuft wird und welche der zehn Maßnahmen bereits abgedeckt sind.

Der Scan hat einen Festpreis je Land. Preis, Laufzeit und eine etwaige Verrechnung mit Folgearbeiten werden im Erstgespräch vereinbart.
Erstgespräch vereinbarenEin Gespräch mit unserem CISO, kostenfrei.
Cyber-Notfall