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NIS2-Check

Ein erstes Bild Ihrer Position unter NIS2

Beantworten Sie fünf Fragen zu Ihrer Lage, zu Sektor, Größe, den heutigen Maßnahmen und den Ländern, in denen Sie arbeiten. Sie erhalten unmittelbar eine erste Einschätzung Ihrer Position und der SmartCyber-Stufe, die dazu passen könnte. Das Ergebnis ist ein Hinweis und kein förmliches Rechtsgutachten.

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Die Antworten bleiben in Ihrem Browser

Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Antworten werden weder an die Think Smart Europe B.V. noch an eine andere Partei gesendet. Sie müssen kein Konto anlegen und erhalten danach keine automatische kommerzielle Nachfassaktion.

  • Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser
  • Fünf Fragen, ohne Konto und ohne Anruf danach
  • Ein erster Hinweis, kein Rechtsgutachten

Schritt 1 von 5

Was führt Sie heute hierher?

Alle Fragen im Überblick

  1. Was führt Sie heute hierher?
    • Wir vermuten gerade einen Sicherheitsvorfall
    • NIS2 oder das nationale Umsetzungsgesetz gilt für uns
    • Ein Kunde oder eine Ausschreibung verlangt Nachweise von uns
    • Wir wollen unsere IT professioneller betreiben
  2. Welche Beschreibung passt am besten zu Ihrem Sektor?
    • Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trink- oder Abwasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten, öffentliche Verwaltung oder Weltraum
    • Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienstleister oder Forschung
    • Nichts davon beschreibt uns
    • Ich bin nicht sicher, was auf uns zutrifft
  3. Wie groß ist die Einrichtung?
    • Weniger als 50 Beschäftigte
    • 50 bis 249 Beschäftigte
    • 250 Beschäftigte oder mehr
  4. Wo stehen Sie heute?
    • Wir haben nicht angefangen und wissen nicht, ob wir in den Anwendungsbereich fallen
    • Wir sind registriert, aber die Maßnahmen sind nicht umgesetzt
    • Einige Maßnahmen stehen, die Nachweise fehlen
    • Wir sind nach ISO 27001 zertifiziert oder kurz davor
  5. In wie vielen EU-Mitgliedstaaten sind Sie tätig?
    • In einem
    • In zwei bis fünf
    • In mehr als fünf

Das sind dieselben Fragen, die auch der interaktive Check stellt. Sie liefern eine Einschätzung Ihrer Position und sind nie Rechtsberatung.

Was die Antworten bedeuten

Drei Positionen, eine Sorgfaltspflicht

Die Richtlinie teilt die Organisationen im Anwendungsbereich in zwei Kategorien und erreicht über sie eine dritte Gruppe. Die Pflichten sind nahezu identisch; unterschiedlich ist, wie Sie beaufsichtigt werden.

Voraussichtlich eine besonders wichtige Einrichtung

Sektor und Größe deuten darauf hin, dass Ihre Organisation als besonders wichtige Einrichtung eingestuft werden könnte. Für diese Organisationen gelten die zehn Sicherheitsbereiche und die festen Meldefristen. Die Aufsicht ist proaktiv: Die Behörde kann auch prüfen, ohne dass zuvor ein Vorfall eingetreten ist. Eine förmliche Klassifizierung ist nötig, um das je Land und Rechtseinheit zu bestätigen. In der NIS2-Richtlinie heißt das die wesentliche Einrichtung.

Höchste Aufsicht

Voraussichtlich eine wichtige Einrichtung

Sektor und Größe deuten darauf hin, dass Ihre Organisation als wichtige Einrichtung eingestuft werden könnte. Für diese Organisationen gelten weitgehend dieselben Sicherheits- und Meldepflichten. Die Aufsicht ist reaktiv und beginnt in der Regel nach einem Vorfall, einem Hinweis oder einem konkreten Anhaltspunkt. Eine förmliche Klassifizierung ist nötig, um das je Land und Rechtseinheit zu bestätigen.

Gleiche Pflicht, später geprüft

Voraussichtlich Lieferant in der Kette

Ihre Organisation fällt möglicherweise nicht unmittelbar unter NIS2. Kunden, die unter das Gesetz fallen, können dennoch Sicherheitsmaßnahmen, vertragliche Zusagen und Nachweise von Ihnen verlangen. Diese Anforderungen kommen meist über Ausschreibungen, Verträge und Lieferantenfragebögen.

Vertraglich, nicht gesetzlich

Eine Richtlinie, siebenundzwanzig nationale Gesetze

Das Ergebnis kann je Land anders ausfallen

Jeder Mitgliedstaat hat NIS2 in nationales Recht umgesetzt. Deshalb unterscheiden sich die zuständige Behörde, das Registrierungssystem, das Datum des Inkrafttretens und mitunter die genauen Begriffe und Schwellenwerte. Sind Sie in mehreren Ländern tätig, muss die Klassifizierung je Rechtseinheit und je Land vorgenommen werden.

NIS2-Umsetzung in den Ländern, die Think Smart Europe heute abdeckt
LandNationales GesetzZuständige BehördeIn KraftRegistrierungsweg
NiederlandeCyberbeveiligingswet (Cbw)NCSC, RDI und die Sektoraufsicht15. August 2026Registrierung der Einrichtung über mijn.ncsc.nl. Keine Übergangsfrist.
DeutschlandNIS2UmsuCG, an die Stelle des BSIGBSI6. Dezember 2025BSI-Portal, nach einem Konto bei Mein Unternehmenskonto. Frist verstrichen.
BelgienGesetz vom 26. April 2024 und Königlicher ErlassCentre for Cybersecurity Belgium18. Oktober 2024Safeonweb@Work. CyberFundamentals oder ISO 27001 als Rahmenwerk.
FrankreichLoi résilience, Verkündung steht ausANSSIVoraussichtlich 2026Vorregistrierung über MesServicesCyber. ReCyF ist das Referenzrahmenwerk.
DänemarkNIS2-loven, dazu SektorgesetzeSAMSIK mit der Sektoraufsicht1. Juli 2025Sektoraufsichtsbehörde. Frist verstrichen.
SchwedenCybersäkerhetslagen SFS 2025:1506MSB und PTS mit den Sektorbehörden15. Januar 2026Meldung an die Sektoraufsichtsbehörde. Die Pflichten galten sofort.
FinnlandKyberturvallisuuslaki 124/2025Traficom NCSC-FI und sieben Aufsichtsbehörden8. April 2025Sektoraufsichtsbehörde. Frist verstrichen.
NorwegenDigitalsikkerhetsloven. NIS2 noch nicht übernommen.NSM1. Oktober 2025 (NIS1)EWR-Staat. Erweiterung auf NIS2 im Laufe von 2026 erwartet.

Stand August 2026. Nationale Gesetze, Registrierungswege und Fristen können sich ändern. Think Smart Europe verfolgt die Umsetzung in allen 27 Mitgliedstaaten und aktualisiert diese Übersicht monatlich. Nehmen Sie sie als Ausgangspunkt für einen Klassifizierungsscan und prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde.

Über diesen Check

Was er ist, und was er nicht ist

Ist das Ergebnis eine rechtliche Prüfung?

Nein. Der Check gibt einen Hinweis auf Basis von Sektor, Größe und einigen praktischen Fragen.

Die tatsächliche Einstufung folgt dem nationalen Gesetz jedes Landes, in dem Ihre Organisation tätig ist. Dabei sind auch die Rechtsstruktur, die Tätigkeiten, der Umsatz, die Bilanzsumme, verbundene Unternehmen und Ausnahmen zu bewerten. Ein Klassifizierungsscan stellt das sauber fest, Einrichtung für Einrichtung.

Für Deutschland können Sie das Ergebnis mit den aktuellen Hinweisen des BSI zum NIS2UmsuCG vergleichen, für die Niederlande mit denen des NCSC auf ncsc.nl.

Werden meine Antworten gespeichert?

Nein. Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Antworten werden nicht an uns gesendet, für den Check wird kein Konto angelegt, und ein Cookie wird dafür auch nicht gesetzt.

Sich nach dem Ergebnis zu melden ist ein eigener Schritt, den Sie selbst wählen.

Was bedeutet es, wenn wir voraussichtlich nicht unmittelbar unter NIS2 fallen?

Kunden, die unter das Gesetz fallen, müssen ihre Lieferantenrisiken beherrschen. Sie können deshalb vergleichbare Sicherheitsanforderungen über Verträge, Ausschreibungen und jährliche Bewertungen stellen.

Sie brauchen dann möglicherweise dieselben Maßnahmen und Nachweise, allerdings auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung statt einer unmittelbaren gesetzlichen Pflicht.

Genügt eine Zertifizierung nach ISO 27001?

ISO 27001 behandelt viele Themen, die auch in NIS2 wiederkehren, und in Belgien behandelt das Rahmenwerk CyberFundamentals ISO 27001 als einen Weg zur Erfüllung. Die Zertifizierung regelt jedoch nicht automatisch die gesetzliche Einstufung, die Registrierung, die Meldefristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat und die Verantwortung der Geschäftsleitung aus Artikel 20.

Zu prüfen ist außerdem, ob das Zertifikat alle einschlägigen Rechtseinheiten, Standorte und Systeme umfasst. Nach unserer Erfahrung erfüllt eine nach ISO 27001 zertifizierte Organisation typischerweise sieben oder acht der zehn Maßnahmen und hat Arbeit bei Meldewesen, Lieferkette und den Nachweisen für die Geschäftsleitung.

Wenn Sie lieber direkt fragen

Lassen Sie Ihre Lage förmlich bewerten

Der NIS2-Check gibt einen ersten Hinweis. Mit einem Klassifizierungsscan stellen wir je Land und Rechtseinheit fest, ob das Gesetz gilt, wie Ihre Organisation eingestuft wird und welche Maßnahmen oder Nachweise fehlen.

Ihr erster Schritt

Der Klassifizierungsscan, ein Mitgliedstaat nach dem anderen

Der Scan hat einen Festpreis je Land. Sie erfahren danach, ob das Gesetz Sie erfasst, wie es Sie einstuft und welche der zehn Bereiche Sie bereits abdecken, mit Nachweislücken getrennt von Maßnahmenlücken aufgeführt.

Der Preis, die Vorlaufzeit und eine etwaige Anrechnung auf Folgearbeiten werden im Erstgespräch bestätigt.
Erstgespräch vereinbarenEin Gespräch, kostenfrei.
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